Schornsteine müssen einen kreisförmigen, quadratischen oder rechteckigen Querschnitt haben, dessen Fläche nicht weniger als 100 Quadratzentimeter (circa 110 Millimeter Durchmesser) haben. Die kleinere Seite bei rechteckigen Querschnitten muss genau oder mehr als 10 Zentimeter betragen. Bei Schornsteinen, die aus Mauerwerk gemauert sind, sind dieses mehr als 12,5 …